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Immerhin leben etwa
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41 % der Weltbevölkerung in Ländern, wo das Gesetz
einen Abbruch auf Antrag der Frau innerhalb einer bestimmten
Frist oder zeitlich unbegrenzt zuläßt.
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20 % der Weltbevölkerung leben in Ländern, die
einen Schwangerschaftsabbruch auch aus sozialen Gründen
gestatten.
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39 % der Weltbevölkerung, vorwiegend in der Dritten
Welt, leben in Ländern, wo ein Schwangerschaftsabbruch
nur zugelassen ist, wenn das Leben oder die Gesundheit der
Frau durch Schwangerschaft und Geburt gefährdet ist.
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Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch kein taugliches
Mittel der Familienplanung und es hat sich erwiesen, dass gerade
in Ländern mit einer liberalen Gesetzgebung die Abbruchrate
am niedrigsten ist - wie z.B. in Holland, das die niedrigste der
Welt hat (6 pro 1000 15-44jährige Frauen). Dies, obwohl der
Abbruch völlig legal, leicht zugänglich und für jede
in den Niederlanden wohnhafte Frau kostenlos ist. Dies hängt
natürlich auch damit zusammen, dass es eine offene Sexualaufklärung
gibt und taugliche Verhütungsmittel eingesetzt werden.
Im Gegensatz dazu Polen, wo nach dem Niedergang des kommunistischen
Regimes im Jahr 1993, unter dem erstarkten Einfluss der katholischen
Kirche, der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gesetzlich radikal
eingeschränkt wurde und die Frauen in die Illegalität
gedrängt wurden.
Ab 1956 war in Polen der Schwangerschaftsabbruch liberal geregelt.
Ein Abbruch aus sozialen Gründen war erlaubt und wurde an öffentlichen
Spitälern kostenlos durchgeführt. Familienplanung wurde
hingegen vom Staat kaum gefördert und war für viele Polinnen
schwer zugänglich. Schwangerschaftsabbruch war daher eine gebräuchliche
Methode der Geburtenregelung.
Hier haben wir in Europa den ersten Fall, dass ein vorerst liberales
Gesetz durch politische Umstände verschärft wurde. Das
droht uns auch in Österreich. Seit geraumer Zeit versuchen
ultrakonservative Kreise dieses Gesetz mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu Fall zu bringen.
Per 1. Januar 1975 ist in Österreich die Fristenlösung
in Kraft getreten. Diese ist heute bei Ärzteschaft und Bevölkerung
breit akzeptiert. Hingegen gibt es in Österreich, Italien und
den USA - trotz Fristenregelung - in weiten Teilen des Landes keine
Möglichkeit für Frauen, eine ungewollte Schwangerschaft
abzubrechen. Dies ist auch der Grund, dass Abtreibungsgegner bei
entsprechender Taktik dabei erfolgreich sein könnten, die schon
bestehenden Rechte der Frauen zu untergraben.
Das Abtreibungsverbot ist tatsächlich - andersherum formuliert
- eine Gebärpflicht. Eine solche aber verletzt elementare Grundrechte
der Frau. Der Zwang, eine Schwangerschaft auszutragen und zu gebären,
ist am ehesten mit Leibeigenschaft zu vergleichen (Harrison, 1991).
Das aber ist eine Verletzung der Menschenwürde und daher ethisch
sowie rechtlich nicht zu vertreten.
Fortpflanzungsfreiheit ist ein weltweit anerkanntes Grundrecht.
1995 wurde in der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz in Peking
festgehalten, das Recht der Frau, "über ihre eigene Fruchtbarkeit
zu bestimmen, eine wichtige Grundlage für die Wahrnehmung anderer
Rechte sei". Logischerweise muss dieses Grundrecht in letzter
Konsequenz auch die Entscheidungsfreiheit in bezug auf den Schwangerschaftsabbruch
einschließen. Auch die beste Verhütung kann schließlich
versagen. Alle sind sich einig, dass niemand eine Frau zur Abtreibung
zwingen darf - ebenso verwerflich ist ein Gebärzwang.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter
http://www.hli.at/k2002_d.html
(durch Klicken auf die "Seiten" kann das Programm lesbar
gemacht werden)
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